„Der Aktionsplan entwickelt sich zur Farce“

Noch immer stehen am Ende der Liefer- oder Produktionsketten in vielen Teilen der Welt häufig ungeahndet Menschenrechtsverletzungen. Auch deutsche Unternehmen können sich in dieser Hinsicht nicht frei von Schuld sprechen. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, haben sich die UN-Mitglieder verpflichtet, nationale Aktionspläne für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auszuarbeiten.

Über diesen Plan wird nun bei uns heftig gestritten. Ein erster Entwurf der fünf beteiligten Bundesministerien formulierte die „Erwartung“, dass deutsche Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfalt entlang der gesamten Lieferketten walten lassen. Bis 2020 solle die Hälfte aller deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern die notwendigen Prozesse zur Gewährleistung der menschenrechtlichen Sorgfalt eingerichtet haben. Andernfalls wolle die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen einschließlich gesetzlicher Regelungen erwägen.

Schon dieser Entwurf blieb deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Gemeinsam mit vielen anderen forderte Misereor, bereits jetzt eine gesetzliche Verankerung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten deutscher Konzerne einschließlich ihrer Tochterunternehmen und Zulieferer im Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte zu verankern. Verstöße sollten mit Bußgeldern geahndet werden. Kommen Menschen zu Schaden, sollen die Opfer vor deutschen Gerichten klagen dürfen.

Nun aber kommt es noch schlimmer: Das Bundesfinanzministerium hat diesen Entwurf nochmals so „überarbeitet“, dass er nun endgültig zur Farce geworden ist: Offensichtlich lehnt das Ministerium von Finanzminister Schäuble schon den Begriff der „menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht“ ab und will statt einer „Erwartung“ nur eine unverbindliche „Empfehlung“ aussprechen. Nicht einmal für Bundesunternehmen sollen die Sorgfaltspflichten verbindlich gelten. Die oben genannte Zielvorgabe von 50 Prozent der Unternehmen wird ebenso abgelehnt wie die Prüfung gesetzlicher Regelungen.

Ein „Aktionsplan“, der auf jede verbindliche und konkrete Ansage verzichtet, wäre das Papier nicht wert, auf dem er steht.

Die „menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten“ sind das Herzstück der UN-Leitprinzipien. Gemeint ist, dass Unternehmen die menschenrechtlichen Risiken ihrer Aktivitäten auch im Ausland verantworten müssen. Den damit verbundenen Risiken (z. B. bei den Arbeitsbedingungen in Zulieferbetrieben oder beim Abbau von Rohstoffen) muss mit angemessenen Maßnahmen begegnet werden.

Ein „Aktionsplan“, der diesen zentralen Ansatz dermaßen aushöhlt und auf jede verbindliche und konkrete Ansage verzichtet, wäre das Papier nicht wert, auf dem er steht. Er wäre ein zahnloser Tiger und eine Blamage für die Bundeskanzlerin, die sich während ihrer G7-Präsidentschaft ganz anders geäußert hat. Vor allem aber wäre er ein Schlag ins Gesicht von Millionen armer und entrechteter Menschen.

Von Bernd Bornhorst

Hintergrund

An diesem Donnerstag treffen sich die Staatssekretäre der Bundesministerien zur Abstimmung über den Entwurf des deutschen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte. Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und Misereor befürchten ein substanzloses Papier und fordern die Staatssekretäre auf, einen wirksamen Aktionsplan zu beschließen.
Hier geht es zur gemeinsamen Stellungnahme der Hilfswerke.

Petition: Billige Rohstoffe kosten Menschenrechte

In einer gemeinsamen Petition mit anderen Organisationen fordert Misereor, deutsche Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, die Menschenrechte bei ihren Auslandsgeschäften zu achten.
Hier geht es zur Petition.

 

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